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Fragenkatalog (wird laufend ergänzt)

Wissenswertes zu Kosten, Ausstattung und Abwicklung der Dorfraumbuchungen.

Wie hoch ist die Miete für private Feiern?

Wieviele Parkplätze sind vorhanden?

Kann der Außenbereich mit genutzt werden?

Ist Toilettenpapier und Seife vorhanden?

Sind Stuhlhussen vorhanden?

Sind Tischdecken vorhanden?

Sind Stehtische für Raucher im Innenhof vorhanden?

Sind Vasen vorhanden?

Ist Servicepersonal vorhanden?

Was passiert mit dem anfallenden Müll?

Ist Desinfektionsmittel vorhanden?

Hausordnung

1. Die Hausordnung ist zu beachten.

2.. Der Dorfraum verfügt über ein digitales Schließsystem, welches den Zugang zum Raum während des Mietzeitraums ermöglicht. Der Code wird dem Mieter rechtzeitig vor der Veranstaltung mitgeteilt.

3. Der Mieter hat während der Veranstaltung anwesend zu sein.

4. Flure, Gänge und Türen müssen während der Veranstaltung frei bzw. offen und ungehindert passierbar sein.

5. Lärm ist auf dem gesamten Gelände zu unterlassen, insbesondere beim Anlassen der Fahrzeugmotoren nach 22 Uhr. Musik ist ab 22 Uhr nur in Zimmerlautstärke erlaubt. Fenster und Türen sind ab 22 Uhr geschlossen zu halten.

6. Jede vom Mieter vorgenommene Ausschmückung der Räume ist nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen. Nägel, Heftzwecken, Nadeln, etc. sind nicht erlaubt.

7. Alle Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sind schonend zu behandeln. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn und/oder seine Gäste während der Mietung verursacht werden.

8. Im Dorfraum gilt ein absolutes Rauchverbot. Vor dem Eingang steht ein Aschenbecher bereit. Etwaige Kippen oder sonstige Verschmutzungen sind unmittelbar zu beseitigen.

9. Strom, Wasser und Heizung sind sparsam zu benutzen.

10. Gemietetes Geschirr und Gläser sind am Folgetag zur vereinbarten Uhrzeit gereinigt (Spülmaschine ist vor Ort) zurückzugeben. Etwaige zusätzliche Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Verluste sind unmittelbar zu melden und die Kosten (Reparatur/Ersatz) vom Mieter zu tragen.

11. Der Abfall ist entweder mitzunehmen oder kann nach Erwerb (beim Dorfraum) von Abfallsäcken des Landkreises beim Dorfraum in der Küche verbleiben.

12. Beim Verlassen des Dorfraumes verpflichtet sich der Mieter, alle Fenster zu schließen, Türen abzuschließen und Licht und Lüftung auszuschalten.

13. Aufgrund der vorhandenen Brandmeldeanlage ist die Nutzung einer Nebelmaschine und das Abbrennen von Wunderkerzen im Dorfraum untersagt!

Wir wünschen Ihnen eine schöne Zeit in unserem Dorfraum !

Download der Hausordnung